Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Worum geht es bei der psychotherapeutischen Sprechstunde?

Ziel ist ein schneller Erstkontakt mit Diagnostik und Behandlungsempfehlung. Es geht also darum zu klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Richtlinientherapie benötigt wird, ob ein anderes  Beratungsangebot empfohlen wird und wie eine Weiterbehandlung erfolgen soll.

Um dies sicherzustellen, müssen alle vertragsärztlichen Psychotherapeuten wöchentliche Sprechstundentermine anbieten.

Bei Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sind bis zu 5 Behandlungsstunden (250 Minuten) möglich.

Seit 01.04.2017 haben Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf diese Leistung. Ab 01.04.2018 müssen Patienten vor einer Akutbehandlung oder vor Therapiebeginn mindestens 50 (evtl. auch 2 x 25) Minuten Sprechstunde durchführen, diese nachweisen können.  Ausnahmen: Patienten kommen direkt aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder wurden aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen oder wechseln den Therapeuten.

Ich halte schnelle Erstkontakte bei drängenden Problemen für sinnvoll. Allerdings sehe ich ein Problem darin, wenn ich als Therapeutin keinen Platz für eine Akutbehandlung oder eine Kurz- oder Langzeittherapie anbieten kann: Denn dann muss ich Sie weiterschicken und Sie müssen Ihre Not, Ihre Sorgen und Lebensereignisse, die zum Teil schmerzlich sein können, noch einmal  erzählen. Von daher teile bei einer Anfrage gleich mit, ob ich in absehbarer Zeit einen freien Therapieplatz habe.