1. Fragen zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Mit welchen psychischen Schwierigkeiten können sich Eltern und Kinder bzw. Jugendliche an eine Psychotherapeuten/-in wenden?

Anlässe für eine Psychotherapie sind zum Beispiel:

  • aggressives Verhalten oder Lügen, Stehlen, Weglaufen
  • Ängste und Depressionen, seelischer Rückzug
  • chronische körperliche Erkrankungen, bei denen häufig seelische Faktoren mit beteiligt sind
  • Ein- und Durchschlafstörungen
  • Einnässen und Einkoten
  • Essstörungen wie Magersucht, Bulimie, Adipositas
  • Kontakt- und Beziehungsstörungen
  • Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
  • körperliche Beschwerden ohne organischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
  • selbstverletzendes Verhalten, z. B. Ritzen, Nägelkauen
  • Sprachstörungen, z.B. Stottern
  • suizidales Verhalten
  • traumatische Erlebnisse
  • Trennungsschwierigkeiten, Abllösungsprobleme
  • übermäßiges Schreien, Schlaf- und Fütterprobleme beim Säugling
  • Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Zwangsstörungen, Tics
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?

  • Psychotherapeutische Sprechstunde
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung
  • Ambulante Psychotherapie

Worum geht es bei der psychotherapeutischen Sprechstunde?

Ziel ist ein schneller Erstkontakt mit Diagnostik und Behandlungsempfehlung. Es geht also darum zu klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Richtlinientherapie benötigt wird, ob ein anderes  Beratungsangebot empfohlen wird und wie eine Weiterbehandlung erfolgen soll.

Um dies sicherzustellen, müssen alle vertragsärztlichen Psychotherapeuten wöchentliche Sprechstundentermine anbieten.

Bei Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen sind bis zu 5 Behandlungsstunden (250 Minuten) möglich.

Seit 01.04.2017 haben Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf diese Leistung. Ab 01.04.2018 müssen Patienten vor einer Akutbehandlung oder vor Therapiebeginn mindestens 50 (evtl. auch 2 x 25) Minuten Sprechstunde durchführen, diese nachweisen können.  Ausnahmen: Patienten kommen direkt aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder wurden aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen oder wechseln den Therapeuten.

Ich halte schnelle Erstkontakte bei drängenden Problemen für sinnvoll. Allerdings sehe ich ein Problem darin, wenn ich als Therapeutin keinen Platz für eine Akutbehandlung oder eine Kurz- oder Langzeittherapie anbieten kann: Denn dann muss ich Sie weiterschicken und Sie müssen Ihre Not, Ihre Sorgen und Lebensereignisse, die zum Teil schmerzlich sein können, noch einmal  erzählen. Von daher teile bei einer Anfrage gleich mit, ob ich in absehbarer Zeit einen freien Therapieplatz habe.

Wann kommt eine psychotherapeutische Akutbehandlung in Frage?

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung setzt eine Empfehlung des Therapeuten in der Sprechstunde voraus. Sie dient der Krisenintervention, soll also zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Sie  kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch (keine Gruppentherapie) vorgesehen.

Wie wird eine ambulante Psychotherapie beantragt?

Sie können sich direkt an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpychotherapeuten wenden.

Sie können/müssen im ersten Schritt einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Dann finden mindestens zwei und bis zu maximal sechs probatorische Sitzungen mit Kindern/Jugendlichen und relevanten Bezugspersonen statt. Neben der Diagnostik geht es auch darum, sich gegenseitig kennenzulernen, um einschätzen zu können, ob man miteinander „arbeiten“ kann.

Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht – beigefügt wird auch der konsiliarische Untersuchungsbericht eines Arztes. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.  Bei einer Langzeittherapie ist noch eine Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter erforderlich.

Wie lange dauert eine Therapie?

Es gibt Kurzzeit- und Langzeittherapien. Dauer und Frequenz einer Psychotherapie richten sich nach der jeweiligen Problematik.

Eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann 90 Stunden (bei Jugendlichen) oder 70 Stunden (bei Kindern) umfassen. Verlängerungen sind möglich (bis zu 180 bzw. 150 Stunden).

Auch für die Bezugspersonen gibt es begleitend zur Therapie Stunden (22 bzw. 18). So kann eine Langzeittherapie 1 bis 3 Jahre dauern. Eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Stunden Kind oder Jugendlicher plus 2 x 3 Stunden für die Bezugspersonen) wird beantragt, um eine aktuelle Krise zu bearbeiten oder bei einem klar umrissenen Konflikt oder als Probetherapie.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die Kosten für eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen anteilig, je nach Vertragsbedingungen.

Sprechstunden, Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien sind nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Jeder Psychotherapeut, jede Psychotherapeutin ist zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet, d. h. niemand – weder die Krankenkasse noch die Lehrerin, Erzieherin, Freunde, Arbeitgeber erfahren etwas über die Inhalte der Therapie.

Auch Sie als Eltern erfahren keine inhaltlichen Angaben aus der Kindertherapie – also nichts davon, was Ihr Kind in der Therapie erzählt hat. Es bleibt also alles vertraulich, was im therapeutischen Raum gesprochen oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird – es sei denn, eine Mitteilung an Sie wird ausdrücklich mit Ihrem Kind abgesprochen.

Nur wenn Sie eine Entbindung von der Schweigepflicht geben, sind z.B. Gespräche mit einer Erzieherin oder Lehrerin möglich. Dies kann in manchen Fällen hilfreich sein.

Wann kann die Psychotherapie beendet werden?

Psychotherapie ist freiwillig und kann von daher jederzeit beendet werden. Es ist allerdings so, dass eine Therapie auch anstrengend ist, von daher kann es immer wieder Phasen geben, wo es schwerer fällt in die Stunden zu kommen.

Oftmals sind gerade diese schwierigen Zeiten wichtig, bewegt sich da viel, kann die Entwicklung dann vorangehen. Von daher halte ich gerade bei Kindern eine vorschnelle Beendigung, wenn sie nicht mehr wollen, für problematisch. Wichtig erscheint mir, dies in den Elterngesprächen genau anzuschauen.

Sollte doch die Entscheidung zu einer vorzeitigen Beendigung fallen, halte ich es für wichtig, dass noch gemeinsam miteinander überlegt wird, wie viele abschließenden Sitzungen noch sinnvoll sind, um diesen Schritt verstehen zu können und auch um Abschied nehmen zu können.

2. Fragen zum therapeutischen Verfahren

Worin besteht der Unterschied zwischen analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

In beiden Verfahren wird davon ausgegangen, dass es eine unbewusste Seite der Seele gibt, die das Denken, Fühlen und Handeln maßgeblich mitbestimmt. Grundannahme ist, dass seelische Probleme und Konflikte oft auf einen unbewussten Konflikt und/oder schwierige Entwicklungsbedingungen bzw. unbewältigte Lebenserfahrungen hinweisen.

Ganz vereinfacht gesagt, geht es in der analytischen Psychotherapie stärker um die Bearbeitung der inneren, zugrundeliegenden Konflikte.

Das tiefenpschologische Verfahren knüpft stärker an aktuelle Verursachungen an, fokussiert stärker einen bestimmten Problembereich. Während sich in der Erwachsenentherapie beide Verfahren im möglichen Stundenumfang unterscheiden, gibt es in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen da keinen Unterschied.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie unterscheiden sich in der Regel in der Frequenz, also ob die Kinder/Jugendlichen zweimal oder einmal in der Woche in ihre Therapiestunde kommen. Dies hat erfahrungsgemäß dann auch Auswirkungen auf den Therapieprozess, der in einem zwei- bzw. mehrstündigen Setting dichter wird.

So werden frühe Beziehungs- und Bindungserfahrungen innerhalb der therapeutischen Beziehung mehr spürbar und so auch eher einer Bearbeitung zugänglich.

Welche Ziele können mit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erreicht werden?

In der Therapie werden Kinder und Jugendliche bei der Lösung innerer Konflikte und Bewältigung schwieriger Lebenssituationen unterstützt – was insbesondere bei Kindern nur durch Mithilfe der Eltern bzw. wichtiger Bezugspersonen gelingen kann.

So können Kinder und Jugendliche (wieder) Stabilität und innere Sicherheit gewinnen und neue Formen des Umgangs mit anderen Menschen finden. Symptome können überflüssig werden, wenn die zugrundeliegenden Konflikte bearbeitet sind.

Wie sieht die begleitende Elternarbeit aus?

Es kann sein, dass Sie sich als Eltern durch die Erkrankung Ihres Kindes verunsichert fühlen, sehr belastet, möglicherweise auch schuldig.Vielleicht spüren Sie auch, dass die Beziehung zu Ihrem Kind zu eng ist oder Sie mit Ihrem Kind nicht so umgehen, wie Sie es wollen.

Ziel der Elterngespräche ist es, Sie in Ihrer Elternrolle zu unterstützen. Im therapeutischen Prozess kann es zudem gelingen, die eigene Beteiligung an dem seelischen Konflikt Ihres Kindes zu erkennen und zu bearbeiten, damit Sie Ihrem Kind auf andere Weise begegnen können.

Von daher ist es wichtig, dass Sie nicht nur bereit sein sollten, mir Ihr Kind anzuvertrauen, sondern dass Sie auch selbst bereit sind, mit mir zusammenzuarbeiten und aktiv mitzuarbeiten. Von den Krankenkassen wird im Regelfall pro vier Kindertherapiestunden eine Elternstunde bewilligt.

Welche Anforderungen stellt eine Kinderpsychotherapie an die Eltern?

Zu den gemeinsamen „Spielregeln“ gehört, dass Sie mir alle Informationen geben und Vorkommnisse erzählen, die mir helfen können, das Verhalten und Erleben Ihres Kindes besser zu verstehen.

Das umfasst auch Veränderungen der Lebensumstände sowie Verschlechterungen des Zustandes Ihres Kindes, aber auch Überlegungen, die sich auf die Befindlichkeit und Behandlung Ihres Kindes auswirken können (z.B. Absprachen in der Schule, Medikation usw.). Darüber hinaus ist eine aktive Mitarbeit, wie bei der Frage zur begleitenden Elternarbeit beschrieben, für das Gelingen einer Therapie erforderlich.

Wenn ich einen Therapieplatz zur Verfügung stelle, garantiere ich eine bzw. zwei wöchentliche Termine über einen längeren Behandlungszeitraum. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und bleibt möglichst ungestört (kein Telefon usw.). Da auch die nachfolgenden Stunden eines anderen Kindes pünktlich beginnen, kann verspätete Zeit nicht angehängt werden.

Vor und nach den Stunden kann ich keine Aufsichtpflicht für Ihr Kind übernehmen. Von daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind pünktlich bringen und abholen (falls es nicht alleine kommt). Wenn Sie eine Stunde nicht rechtzeitig (entsprechend der Absprache) absagen, wird ein Ausfall- bzw. Reservierungshonorar fällig.