Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Wann kommt eine psychotherapeutische Akutbehandlung in Frage?

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung setzt eine Empfehlung des Therapeuten in der Sprechstunde voraus. Sie dient der Krisenintervention, soll also zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Sie  kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch (keine Gruppentherapie) vorgesehen.