Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Worin besteht der Unterschied zwischen analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

In beiden Verfahren wird davon ausgegangen, dass es eine unbewusste Seite der Seele gibt, die das Denken, Fühlen und Handeln maßgeblich mitbestimmt. Grundannahme ist, dass seelische Probleme und Konflikte oft auf einen unbewussten Konflikt und/oder schwierige Entwicklungsbedingungen bzw. unbewältigte Lebenserfahrungen hinweisen.

Ganz vereinfacht gesagt, geht es in der analytischen Psychotherapie stärker um die Bearbeitung der inneren, zugrundeliegenden Konflikte.

Das tiefenpschologische Verfahren knüpft stärker an aktuelle Verursachungen an, fokussiert stärker einen bestimmten Problembereich. Während sich in der Erwachsenentherapie beide Verfahren im möglichen Stundenumfang unterscheiden, gibt es in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen da keinen Unterschied.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie unterscheiden sich in der Regel in der Frequenz, also ob die Kinder/Jugendlichen zweimal oder einmal in der Woche in ihre Therapiestunde kommen. Dies hat erfahrungsgemäß dann auch Auswirkungen auf den Therapieprozess, der in einem zwei- bzw. mehrstündigen Setting dichter wird.

So werden frühe Beziehungs- und Bindungserfahrungen innerhalb der therapeutischen Beziehung mehr spürbar und so auch eher einer Bearbeitung zugänglich.

Welche Ziele können mit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erreicht werden?

In der Therapie werden Kinder und Jugendliche bei der Lösung innerer Konflikte und Bewältigung schwieriger Lebenssituationen unterstützt – was insbesondere bei Kindern nur durch Mithilfe der Eltern bzw. wichtiger Bezugspersonen gelingen kann.

So können Kinder und Jugendliche (wieder) Stabilität und innere Sicherheit gewinnen und neue Formen des Umgangs mit anderen Menschen finden. Symptome können überflüssig werden, wenn die zugrundeliegenden Konflikte bearbeitet sind.

Wie sieht die begleitende Elternarbeit aus?

Es kann sein, dass Sie sich als Eltern durch die Erkrankung Ihres Kindes verunsichert fühlen, sehr belastet, möglicherweise auch schuldig.Vielleicht spüren Sie auch, dass die Beziehung zu Ihrem Kind zu eng ist oder Sie mit Ihrem Kind nicht so umgehen, wie Sie es wollen.

Ziel der Elterngespräche ist es, Sie in Ihrer Elternrolle zu unterstützen. Im therapeutischen Prozess kann es zudem gelingen, die eigene Beteiligung an dem seelischen Konflikt Ihres Kindes zu erkennen und zu bearbeiten, damit Sie Ihrem Kind auf andere Weise begegnen können.

Von daher ist es wichtig, dass Sie nicht nur bereit sein sollten, mir Ihr Kind anzuvertrauen, sondern dass Sie auch selbst bereit sind, mit mir zusammenzuarbeiten und aktiv mitzuarbeiten. Von den Krankenkassen wird im Regelfall pro vier Kindertherapiestunden eine Elternstunde bewilligt.

Welche Anforderungen stellt eine Kinderpsychotherapie an die Eltern?

Zu den gemeinsamen „Spielregeln“ gehört, dass Sie mir alle Informationen geben und Vorkommnisse erzählen, die mir helfen können, das Verhalten und Erleben Ihres Kindes besser zu verstehen.

Das umfasst auch Veränderungen der Lebensumstände sowie Verschlechterungen des Zustandes Ihres Kindes, aber auch Überlegungen, die sich auf die Befindlichkeit und Behandlung Ihres Kindes auswirken können (z.B. Absprachen in der Schule, Medikation usw.). Darüber hinaus ist eine aktive Mitarbeit, wie bei der Frage zur begleitenden Elternarbeit beschrieben, für das Gelingen einer Therapie erforderlich.

Wenn ich einen Therapieplatz zur Verfügung stelle, garantiere ich eine bzw. zwei wöchentliche Termine über einen längeren Behandlungszeitraum. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und bleibt möglichst ungestört (kein Telefon usw.). Da auch die nachfolgenden Stunden eines anderen Kindes pünktlich beginnen, kann verspätete Zeit nicht angehängt werden.

Vor und nach den Stunden kann ich keine Aufsichtpflicht für Ihr Kind übernehmen. Von daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind pünktlich bringen und abholen (falls es nicht alleine kommt). Wenn Sie eine Stunde nicht rechtzeitig (entsprechend der Absprache) absagen, wird ein Ausfall- bzw. Reservierungshonorar fällig.