Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Wie wird eine ambulante Psychotherapie beantragt?

Sie können sich direkt an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpychotherapeuten wenden.

Sie können/müssen im ersten Schritt einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Dann finden mindestens zwei und bis zu maximal sechs probatorische Sitzungen mit Kindern/Jugendlichen und relevanten Bezugspersonen statt. Neben der Diagnostik geht es auch darum, sich gegenseitig kennenzulernen, um einschätzen zu können, ob man miteinander „arbeiten“ kann.

Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht – beigefügt wird auch der konsiliarische Untersuchungsbericht eines Arztes. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.  Bei einer Langzeittherapie ist noch eine Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter erforderlich.