Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Jeder Psychotherapeut, jede Psychotherapeutin ist zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet, d. h. niemand – weder die Krankenkasse noch die Lehrerin, Erzieherin, Freunde, Arbeitgeber erfahren etwas über die Inhalte der Therapie.

Auch Sie als Eltern erfahren keine inhaltlichen Angaben aus der Kindertherapie – also nichts davon, was Ihr Kind in der Therapie erzählt hat. Es bleibt also alles vertraulich, was im therapeutischen Raum gesprochen oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird – es sei denn, eine Mitteilung an Sie wird ausdrücklich mit Ihrem Kind abgesprochen.

Nur wenn Sie eine Entbindung von der Schweigepflicht geben, sind z.B. Gespräche mit einer Erzieherin oder Lehrerin möglich. Dies kann in manchen Fällen hilfreich sein.