Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die Kosten für eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen anteilig, je nach Vertragsbedingungen.

Sprechstunden, Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien sind nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.