Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Welche Anforderungen stellt eine Kinderpsychotherapie an die Eltern?

Zu den gemeinsamen „Spielregeln“ gehört, dass Sie mir alle Informationen geben und Vorkommnisse erzählen, die mir helfen können, das Verhalten und Erleben Ihres Kindes besser zu verstehen.

Das umfasst auch Veränderungen der Lebensumstände sowie Verschlechterungen des Zustandes Ihres Kindes, aber auch Überlegungen, die sich auf die Befindlichkeit und Behandlung Ihres Kindes auswirken können (z.B. Absprachen in der Schule, Medikation usw.). Darüber hinaus ist eine aktive Mitarbeit, wie bei der Frage zur begleitenden Elternarbeit beschrieben, für das Gelingen einer Therapie erforderlich.

Wenn ich einen Therapieplatz zur Verfügung stelle, garantiere ich eine bzw. zwei wöchentliche Termine über einen längeren Behandlungszeitraum. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und bleibt möglichst ungestört (kein Telefon usw.). Da auch die nachfolgenden Stunden eines anderen Kindes pünktlich beginnen, kann verspätete Zeit nicht angehängt werden.

Vor und nach den Stunden kann ich keine Aufsichtpflicht für Ihr Kind übernehmen. Von daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind pünktlich bringen und abholen (falls es nicht alleine kommt). Wenn Sie eine Stunde nicht rechtzeitig (entsprechend der Absprache) absagen, wird ein Ausfall- bzw. Reservierungshonorar fällig.